- Vertragliche Regelung zwischen Veranstalter und Anbieter.
- Der Veranstalter stellt innerhalb 100 m einen separaten kostenfreien Stromanschluss zur Verfügung.
- Der Anbieter stellt die für die Zeitnahme und Auswertung notwendige Technik.
- Der Veranstalter stellt mind. einen Helfer für den Zieleinlauf zur Verfügung.
- Der Veranstalter teilt dem Anbieter rechtzeitig (bis 14 Tage vor Wettkampfbeginn) den Ablauf der Veranstaltung,
Ausschreibung sowie den Plan der Wechselzone/Zieleinlauf mit.
- Die Voranmeldungen sind zu erfassen und in einer Excel-Tabelle oder Textdatei an den Anbieter per E-Mail zu senden.
Die Voranmeldungen sollten folgende Daten zu den Teilnehmern beinhalten: Startnummer, Geschlecht, Name, Vorname, Geburtsjahr, Verein, Anschrift, Team, Disziplin, Strecke bzw. Wettbewerb (Welle).
Auf jegliche Formatierung der Daten ist zu verzichten.
Ein Beispiel für die Excel-Meldedatei finden Sie hier.
- Der Anbieter verpflichtet sich, alle Personen gebundene Daten der Teilnehmer entsprechend den zur Zeit geltenden Datenschutzbedingungen zu behandeln.
Die Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben und nur im Rahmen der Veranstaltung bzw. durch den Anbieter für zukünftige Sportveranstaltungen genutzt.
- Organisatorische Mängel gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Ist der Veranstaltungsort über 200 km entfernt, ist bei Bedarf eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit für das Personal des Anbieters durch den Veranstalter zu stellen.
- Die Nutzung meines Service erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Veranstalter erhält zu jedem Zahlungsvorgang per eMail eine Rechnung (PDF-Datei).
- Die Entgelte sind in der Gebührenordnung geregelt und gehen zu Lasten des Veranstalters.
- Die Gebührenordnung kann hier eingesehen werden.
- Die Entgelte sind nach dem Erhalt der Rechnung binnen der in der Rechnung angegebenen Frist zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist, werden Mahngebühren erhoben.
- Der Veranstalter kann einen Kopierer bereitstellen, ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Anzahl der gedruckten Listen.
- Die Nutzung meines Dienstes wird erst bei Vorliegen eines schriftlichen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrages verbindlich garantiert.
- Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Frankfurt (Oder). Es gilt das maßgebliche recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Veranstalter erkennt die Nutzungsbedingungen und somit die Gebührenordnung mit seiner Unterzeichnung des Vertrages an.
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